Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Beratung
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben kann. Bei unserer Beratung zu Versicherungsanlageprodukten berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen. Grundlage hierfür sind insbesondere die von den Produktanbietern veröffentlichten Informationen zu den jeweiligen Produkten. Die Berücksichtigung erfolgt im Rahmen unserer gesetzlichen Beratungs- und Informationspflichten sowie unter Einbeziehung der individuellen Wünsche, Ziele und Bedürfnisse unserer Kunden.
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI)
Derzeit berücksichtigen wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Art. 4 SFDR nicht. Grund hierfür ist insbesondere, dass die hierfür erforderlichen Informationen von den Produktanbietern derzeit teilweise noch nicht in ausreichender Qualität, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit zur Verfügung gestellt werden. Sofern sich die Datenlage künftig verbessert und eine sachgerechte Berücksichtigung möglich ist, werden wir diese Entscheidung erneut überprüfen.
Vergütungspolitik
Unsere Vergütungspolitik steht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erfolgt grundsätzlich durch Provisionen oder Courtagen der Produktanbieter. Es bestehen keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Beratung oder Produktauswahl unberücksichtigt zu lassen.
Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kunden
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, fragen wir Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kunden im Rahmen des Beratungsprozesses ab und berücksichtigen diese bei der Produktauswahl.Dabei erläutern wir unseren Kunden die gesetzlichen Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen und wählen geeignete Produkte entsprechend den geäußerten Präferenzen aus, soweit entsprechende Produkte verfügbar sind.
Diese Offenlegung erfolgt gemäß Art. 3, Art. 4 und Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR). Die Angaben beziehen sich auf unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten.
