Elementarschäden sinnvoll absichern

11. Februar 2022

Die extremen Wetterereignisse des vergangenen Sommers zeigen erneut, dass der Klimawandel kein abstraktes Phänomen ist. Er findet statt – immer öfter und intensiver!

Denken Sie bspw. daran, wie schwer Bad Neuenahr-Ahrweiler durch die Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr getroffen wurde. Die Wassermassen verwüsteten große Teile der Stadt. Fast alle Brücken in der Stadt wurden zerstört, viele Straßen stark beschädigt. Die Wasser-, Strom- und Gasversorgung kam zum Erliegen. Unzähligen Menschen verloren ihr komplettes Hab und Gut. Sachwerte in Milliardenhöhe wurden beschädigt oder vollständig zerstört, Betriebe konnten wochenlang ihren Geschäftsbetrieb nicht fortsetzen und hatten enorme Einnahmeverluste zu beklagen. Private und geschäftlichen Existenzen standen vor dem Aus. Und das Schlimmste: Durch die Überschwemmungen starben 73 Menschen!

Heftige Gewitter mit Starkregen sowie langanhaltender Dauerregen haben oftmals große Überschwemmungen zur Folge, die katastrophale Schäden nach sich ziehen können. Die oben geschilderten Hochwasser-Ereignisse im Norden von Rheinland-Pfalz haben wieder mal gezeigt, dass immer häufiger auch Regionen überflutet werden, die in der Vergangenheit davor verschont blieben.

Die Folgen von Überschwemmungen, z. B. durch Starkregen oder Überflutungen, sind nicht kalkulierbar und können sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen existenzbedrohend sein!

Welche Lösungsmöglichkeiten haben Sie?

Auch wir können das Wasser nicht aufhalten, wenn es erstmal auf dem Weg ist. Doch wir können Ihnen helfen, die finanziellen Risiken abzufedern! Denn eine Vielzahl von finanziell unkalkulierbaren Risiken können Sie auf Versicherungsunternehmen übertragen!

Umso mehr erstaunt es, dass 70 Prozent der Deutschen immer noch nicht gegen Elementargefahren versichert sind. Handelt es sich um ein unterschätztes Risiko? Aufgrund der zahlreichen Pressemeldungen und groß angelegten Aufklärungskampagnen überrascht dies. Und laut Aussage des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist doch die Absicherung bereits in 98,5 Prozent Deutschlands möglich.

Gegen Schäden aus Naturgefahren sollte man sowohl seine Immobilie bzw. Geschäftsräume als auch die Betriebseinrichtung, Vorräte und Waren absichern. Auch die Zeit nach einem Schaden, wenn der Betrieb oder Teile davon stillstehen, lässt sich mithilfe einer Versicherung finanziell überbrücken. Während die meisten Immobilienbesitzer bereits eine Versicherung gegen Feuerschäden abgeschlossen haben, sind es bei der Absicherung gegen Sturm und Hagel bereits weniger. Stark unterschätzt wird immer noch die Gefahr, durch die sogenannten „weiteren Elementargefahren“ geschädigt zu werden.

Was sind erweiterte Elementarschäden?

Als „weitere Elementargefahren“ werden im Versicherungsbereich Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung / Erdfall, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbruch bezeichnet.

Wie sollten Sie Ihr Gebäude absichern?

Mit einer Gebäudeversicherung für Wohngebäude oder gewerblich genutzte Gebäude können Schäden durch Feuer (Brand, Explosion und Blitzschlag), Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie gegen sogenannte Elementarschäden finanziell abgesichert werden. Insbesondere in vielen älteren Versicherungsverträgen ist das Elementarschaden-Risiko jedoch gar nicht enthalten.

Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie Ihre vorhandenen Versicherungsverträge, ob dort Versicherungsschutz gegen Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Schnee- und Eisdruck, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Vulkanausbruch eingeschlossen ist.

Welche weiteren Absicherungen können Sie vornehmen?

Zusätzlich ist für Firmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung unverzichtbar. Das dort versicherte Risiko deckt in erster Linie die Einnahmeausfälle ab, sofern der Gewerbetreibende seinen Geschäftsbetrieb aufgrund eines versicherten Sachschadens nicht fortsetzen kann. Insbesondere Betriebsunterbrechungen stellen eine enorme existenzielle Bedrohung für Gewerbetreibende dar.

Darüber hinaus sollte der „Inhalt“ in den Gebäuden versichert werden. Für Privatpersonen ist dies mit einer Hausratversicherung möglich, für Gewerbetreibende mit einer Geschäfts-Inhaltsversicherung. Dort ist der private Hausrat bzw. das gewerbliche Geschäfts-Inventar ebenfalls gegen die o.g. Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden versichert. Zusätzlich gelten Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert.

Durch unsere oftmals speziellen weitergehenden Versicherungsbedingungen können wir Ihnen in vielen Fällen mehr Versicherungsleistung als andere Versicherungsunternehmen bieten. So haben wir beispielsweise in den von uns angebotenen Spezialkonzepten/Multi-Risk-Versicherungen eine Betriebsunterbrechungsdauer von 36 Monaten vereinbart. Gerade die verheerenden Schäden im Ahrtal haben uns gezeigt, dass die verlängerte Haftzeit sehr sinnvoll ist: Am Markt sehen wir häufig deutlich kürzere Haftzeiten von z.B. 12 Monaten – viele der Geschäfte im Ahrtal werden aber vor 2023 gar nicht mehr öffnen können!

Unser Tipp: Überprüfen Sie jetzt Ihre Versicherungsverträge hinsichtlich des erforderlichen Versicherungsschutzes. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich. Durch eine Risikoanalyse ermitteln wir Ihr Risikopotential und bieten Ihnen entsprechenden Versicherungsschutz an. Nutzen Sie diesen – für Sie – kostenlosen Service. Sprechen Sie uns an – es kann nicht schaden!

Und sollten Sie doch mal geschädigt werden, unterstützen wir Sie schnell, umfassend und kompetent. Beispielweise sind wir kurz nach der verheerenden Hochwasser-Katastrophe in Bad Neuenahr-Ahrweiler gewesen und haben unsere Kunden vor Ort bei den Regulierungsverhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften und Sachverständigen tatkräftig unterstützt. So haben die Kunden schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe erhalten!