Aus der Serie „Über uns“: Beratungsablauf in der betrieblichen Altersversorgung

18. November 2021

Endlich ist sie da, die lang ersehnte Rentenzeit!

Mit ihr tritt eine entscheidende Änderung auf: Während der aktiven Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer erhalten Ihre Angestellten ein monatliches Gehalt. Scheiden Ihre Mitarbeiter aus dem aktiven Erwerbsleben aus, erhalten sie kein monatliches Gehalt mehr, sondern beziehen Rente. Diese ist jedoch nicht genauso hoch wie das zuvor erhaltene Gehalt, sondern beträgt etwa nur 45 Prozent des letzten Netto-Gehaltes. Da ist sie leibhaftig spürbar: Die Rentenlücke!

Damit diese Diskrepanz nicht zu groß ausfällt, sollte man bereits während der aktiven Erwerbstätigkeit für das Alter – gemeint ist hier die Rentenzeit – finanziell vorsorgen, um während der Rentenbezugszeit seinen gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten zu können.

Die Möglichkeiten, Altersvorsorge zu betreiben, sind vielfältig. Wir möchten heute im Folgenden einmal die betriebliche Altersversorgung (bAV) näher beleuchten – und zwar hier unseren „Beratungsablauf zur betrieblichen Altersversorgung“ für Sie detailliert abbilden, damit Sie einen Eindruck von unserem Service erhalten.

Vorbereitung

Wir machen unsere Beratungsdienstleistung über verschiedene Kommunikationsmedien sichtbar, z.B. auf unserer Homepage, im Newsletter u.v.m. Nachdem Sie auf unsere Dienstleistung „Kompetente Beratung zur betrieblichen Altersversorgung“ aufmerksam geworden sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Im Vorfeld klären wir mit Ihnen die für Ihren Betrieb relevanten Details zum Thema betriebliche Altersversorgung, z.B. zu den Punkten:

  • Berücksichtigung von Unternehmensgröße, Struktur und Mitarbeiteranzahl
  • Betriebsvereinbarung / Versorgungsordnung
  • Tarifgebundenheit
  • Arbeitgebergeber-Zuschuss / Vermögenswirksame Leistungen
  • und auch die exklusiv über uns mögliche Sonderlösungen für Ihren Betrieb

Anschließend erteilen Sie uns den Auftrag zur Beratung Ihrer Arbeitnehmer. Den Turnus unserer Beratungen Ihrer zukünftigen Angestellten schlagen wir Ihnen vor – sie wählen selbst. Das kann bspw. jährlich oder auch im zweijährlichen Rhythmus sein.

Im Anschluss daran nehmen wir Kontakt mit Ihrem jeweiligen Standort Ihres Betriebes auf (Hauptstandort oder ggf. Filiale). Im nächsten Schritt senden wir Ihnen eine Terminliste zu, in die Sie oder Ihr zuständiger Marktleiter Ihre Mitarbeiter für die Beratung einträgt, um die Termine zu organisieren.

 

Beratung bei Ihnen vor Ort

Die Beratungstage finden dann an den zuvor vereinbarten Terminen in Ihren Räumlichkeiten statt. Ziel ist es, Ihre Mitarbeiter für die Altersvorsorge zu sensibilisieren und sie über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung aufzuklären. Durch die exakte Terminierung der einzelnen Gespräche, werden Ihre Unternehmensabläufe nicht gestört. Die einzelnen Gespräche dauern im Durchschnitt etwa 30 – 45 Minuten. Im Anschluss erhält der Mitarbeiter eine direkte individuell angepasste Vorschlagserstellung per E-Mail, die er unterschreibt.

Im Zusammenhang mit den erfolgten Beratungen erstellt unser Spezialist für betriebliche Altersversorgung darüber hinaus von jedem Gespräch ein schriftliches Protokoll, das Ihr Mitarbeiter ebenfalls unterschreibt. Das Protokoll erhalten Sie im Original für Ihre Personalakte als Beratungsnachweis – so erhalten Sie Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen über die angebotenen Unternehmens-Benefits. Damit ist der Beratungsprozess abgeschlossen.

 

Nach der Beratung

Haben wir Ihren Mitarbeiter von vielfältigen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung überzeugt, beginnt nach seiner Annahme eines Vorschlags ein 14-tägiges Widerspruchsrecht, das der Mitarbeiter ggf. telefonisch oder per E-Mail ausüben kann. Im Anschluss an diesen Zeitraum reichen wir die entsprechenden Unterlagen an den Versicherer weiter zur Ausfertigung aller erforderlichen Vertragsunterlagen, sofern der Mitarbeiter nicht widersprochen hat.

Nachdem wir die erstellten Policen von der Versicherungsgesellschaft erhalten haben, prüfen wir diese und senden Ihnen diese zusammen mit der Entgelt-Umwandlungs-Vereinbarung und dem jeweiligen Beratungsprotokoll für Ihre Unterlagen zu. Auch ein Ablehnungsprotokoll eines Mitarbeiters erhalten Sie zurück, sodass Ihnen ein Nachweis über eine erfolgte Beratungsdienstleistung für Ihre Unterlagen vorliegt.

 

Ihre Entlastung

Neben der oben dargestellten Beratung zur betrieblichen Altersversorgung nimmt unser Backoffice zur Entlastung Ihrer Personalabteilung sämtliche Korrespondenzleistungen mit dem Versicherer für Sie wahr – auch über den zuvor skizzierten Beratungsprozess hinaus.

 

Ihre Benefits als Arbeitgeber

  • Ein Ansprechpartner für alle betrieblichen Vorsorgethemen
  • Unternehmensabläufe werden durch Beratungstage nicht im Ablauf gestört
  • Dokumentation des Mitarbeiterwunsches für die Personalakte (rechtliche Sicherheit)
  • Übernahme der Korrespondenzen mit dem Versicherer (z.B. Sammelanmeldung Anträge der Arbeitnehmer)
  • Bei Fragen Ihrer Arbeitnehmer oder Personalabteilung steht Ihnen eigenes Backoffice für die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung (Entlastung Ihrer Personalabteilung)
  • Unterstützung bei allen Vertragsfragen / Änderungswünschen / Ausscheiden von Arbeitnehmern
  • Sie lagern dieses Thema aus – wir nehmen Ihnen die Arbeit ab!

 

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

  • Beratungstage vor Ort im Betrieb (persönliche Beratung, keine anonyme Gruppenberatung, sondern datenschutzkonforme Einzelgespräche)
  • Erfolgsunabhängige und objektive, speziell geschulte Berater
  • Sonderkonditionen in der betrieblichen Altersversorgung
  • Prüfung und Empfehlung sinnvoller Versorgungsmodule nach Wunsch und Bedarf

 

Haben Sie Fragen an uns, kommen Sie gern auf uns zu – wir beantworten diese gern und stehen Ihnen stets als starker und kompetenter Partner zur Seite.