Private Rente

Mittlerweile hat sich die Erkenntnis durchgesetzt: Die Rente ist zwar sicher, aber ebenso sicher nicht ausreichend. Diese Tatsache war auf Grund der demographischen Entwicklung in Deutschland bereits in den neunziger Jahren absehbar, als noch viele Politiker beschwichtigende Erklärungen abgaben. Denn das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, bei dem die Rentenbeiträge der geburtenschwachen jüngeren Jahrgänge die Renten der geburtenstarken älteren Jahrgänge finanzieren müssen, stößt mehr und mehr an seine Grenzen. Jeder ist gefordert, eigenverantwortlich zu handeln und sein Leben im Alter finanziell abzusichern.

Der Klassiker unter den verschiedenen Vorsorgeformen ist immer noch die private Rentenversicherung. Gleichwohl gibt es hier einige Besonderheiten zu beachten und Alternativen zu prüfen, um die richtige Form der Altersvorsorge zu wählen.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den passenden Schutz und somit auch die geeignete Altersvorsorgeform heraus zu suchen. Hierbei bedienen wir uns verschiedener Vergleichs- und Analyseprogramme, mit denen wir die Kennzahlen der Versicherer, die Versicherungs-und Tarifbedingungen für Sie vergleichen. Auf Basis Ihrer Wünsche und Bedürfnisse empfehlen wir dann den geeigneten Tarif, der zu Ihnen passt.

Basisinformationen zu Hausratversicherung

Was ist eine private Rentenversicherung?

Früher gab es die klassische Lebensversicherung: Sie leistete bei Ablauf oder bei Tod einen festen Betrag, die Versicherungssumme. Das Problem dieser Vorsorgeform war, dass das Kapital gern frühzeitig für Konsum und nicht für die Sicherung des Lebensstandards im Alter verwendet wurde.

Die private Rentenversicherung versichert hingegen das Risiko der sog. Langlebigkeit. Also das Risiko, früher zu versterben, als die Rücklagen für das Alter ausreichen. Das Versicherungsunternehmen sagt einem Versicherten zu, einen bestimmten Betrag (Rente) lebenslang zu zahlen. Dieses Langlebigkeitsrisiko wird auf Basis des Eintrittsalters, der Dauer der Ansparphase und der statistischen Lebenserwartung errechnet.

Gibt es Steuervorteile?

Andere Vorsorgeformen werden heute durch den Gesetzgeber stärker gefördert. Insofern muss genau geprüft werden, ob etwaige andere steuerliche Begünstigungen vor Abschluss einer Privatrente noch ausgeschöpft werden können.

Je nachdem, wie und wann Sie sich die Rente auszahlen lässt, gibt es bei der Besteuerung Unterschiede.

Besteuerung der Rente bei einer einmaligen Auszahlung
Entscheiden Sie sich für eine einmalige Kapitalauszahlung seiner Rente, muss der Gewinn daraus versteuert werden.

In den meisten Fällen ist es so, dass der Ertrag nach dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren besteuert werden kann. Was bedeutet, dass zumindest 50 % des Ertragsanteils bei Vertragsablauf oder auch Kündigung steuerfrei sind. Das Halbeinkünfteverfahren ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • – Das Renteneintrittsalter ist das 62. Lebensjahr (bei Verträgen vor 2012 das 60. Lebensjahr)
  • – Die Laufzeit der Police muss mindestens 12 Jahre betragen

Bei dem Halbeinkünfteverfahren fällt nicht die Kapitalertragssteuer an, stattdessen wird der zu versteuernde Betrag nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz ermittelt.

Bei einer monatlichen Auszahlung der Rente muss grundsätzlich der Ertrag versteuert werden. Egal, wann die Versicherung abgeschlossen wurde. Der einkommensteuerpflichtige Anteil oder Ertragsanteil hängt hingegen vom Alter des Versicherten ab, mit dem dieser seine Rente in Anspruch nehmen will. Entscheidet man sich für einen früheren Renteneintritt, muss man einen größeren Anteil seines Ertrages versteuern. Je länger ein Versicherungsnehmer die Auszahlung aus der privaten Rentenversicherung herauszögert, desto weniger Steuern wird er am Ende bezahlen müssen.

Altverträge bis einschließlich 2004
Haben Sie die Rentenversicherung bis einschließlich 2004 abgeschlossen, ist der Ertrag in der Regel steuerfrei – egal, ob der Ertrag durch Verkauf, Kündigung oder bei Auszahlung zustande kam. Es müssen jedoch zusätzliche Kriterien erfüllt werden, damit Sie sich sicher sein können, dass der gesamte Ertrag tatsächlich von den Steuern verschont bleibt:

  • – Der Betrag wird vollständig und als Einmalzahlung ausbezahlt
  • – Die Beiträge müssen mindestens fünf Jahre eingezahlt worden sein
  • – Der Vertrag wurde bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt
  • – Der erste Betrag ist spätestens am 31. März 2005 gezahlt worden
  • – Todesfallschutz muss 60 % von Versicherungssumme ausmachen

Treffen diese Kriterien nicht zu, wird der Differenzbetrag zwischen dem Investitionsanteil der Versicherung – also den Einzahlungen abzüglich der Kosten – und dem Auszahlungsbetrag mit der Kapitalertragssteuer verrechnet.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich?

Die private Rente ist sehr flexibel. Sie kann gegen einen laufenden Beitrag oder auch gegen Einmalbeitrag als sofortbeginnende Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die ist immer dann interessant, wenn freiwerdende Beträge (z.B. aus einer Erbschaft oder einem Immobilienverkauf) frei werden und diese langfristig in die Sicherung der Altersvorsorge eingebracht werden sollen.

Ferner kann die Anlageform des Versicherers relativ frei gewählt werden. Die Versicherer bieten hier unterschiedliche Modelle an:

  • – fondsgebundene Rentenversicherung
  • – Hybrid-Tarife
  • – Unitised With-Profit-Modell
  • – Variable Annuity

Unterschiede und Hinweise zu diesen Anlageformen finden Sie auf einer separaten Seite ausführlich erläutert.

Für wen eignet sich die Privatrente?

Insbesondere Kapitalanleger, die ihr Geld flexibel und unabhängig von steuerlichen Begünstigungen anlegen möchten, können von dieser Vorsorgeform profitieren. Sie bietet die Flexibilität einer klassischen Kapitalanlage, aber die Sicherheit eines “Versicherungsmantels”.

Die sichere Anlage bei einem Versicherer im Rahmen der sofortbeginnenden Rentenversicherung erfreut sich gerade in Niedrigzinszeiten großer Beliebtheit.

Ansonsten empfehlen wir unseren Kunden, die regelmäßig Geld für das Alter zur Seite legen möchten, zunächst andere Vorsorgeformen bzw. deren Förder- und Steuervorteile auszuschöpfen.

Was ist sonst zu beachten?

In diese Vorsorgeform können natürlich auch Invaliditäts- oder Hinterbliebenen-Leistungen integriert werden.

Wichtig ist jedoch, dass diese Vorsorgeform unter eine Kapitalanlage fällt, wir Ihre Anlagewünsche genauestens analysieren müssen und Ihnen erst auf dieser Basis die geeignete Vertragsgestaltung empfehlen. Eine persönliche Beratung ist daher unerlässlich.

Vorausdenken – weitere Gefahren abgesichert?

  • Eine Glasversicherung leistet, wenn Glas in Ihrer Wohnung beschädigt wurde, beispielsweise das Ceranfeld Ihres Herdes, das Aquarium oder ein kostspieliger Spiegel.
  • Ihr Recht als Mieter oder Eigentümer Ihrer Wohnung schützt eine private Rechtsschutzversicherung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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