Trotz der robusten Bauweise sind Hörsysteme sehr empfindlich, besonders ihre Bauteile wie Mikrofon oder Sprachprozessor. Vor Schäden am Hörsystem, vor Verlust und Diebstahl sichert die Hörsystemversicherung Ihre Kunden ab.
Raten Sie daher Ihren Kunden, eine Hörsystemversicherung abzuschließen!
Jedem gesetzlich Versicherten steht in der Regel alle 6 Jahre ein neues Hörgerät zu. Eine Beschädigung oder ein Verlust des Hörsystems kann Ihren Kunden empfindlich treffen, denn in solchen Fällen hat Ihr Kunde nicht die Möglichkeit, ein Hörsystem über die Krankenkasse zu beziehen. Versicherungen für Hörhilfen geben dabei zusätzliche Sicherheit, denn sie leisten Ersatz bei Beschädigungen und Verlust.