Cyberschutz-Versicherung

Als Unternehmer wissen Sie: Wenn Sie nicht auf Ihre digitalen Daten zugreifen können, kann Ihr gesamter Betrieb stillstehen.

Für Sie gilt: Auch vor Gewerbetreibenden macht der Einzug der Digitalisierung nicht halt. Das Schlagwort “Industrie 4.0” verheißt bereits eine zunehmende Vernetzung geschäftlicher Vorfälle über das Internet. Dabei auftretende Risiken von Cyber-Attacken werden jedoch oftmals unterschätzt. Viele Unternehmer gehen davon aus, dass die Größe ihres Unternehmens ein entscheidendes Kriterium darstellt – doch dem ist nicht so! Da praktisch jedes Unternehmen über sensible Daten verfügt, ist somit auch fast jeder Betrieb ein potenzieller Kandidat für Cyber-Attacken. Eine Cyberschutz-Versicherung ist immer dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen über sensible Daten auf Servern verfügt – zum Schutz des eigenen Unternehmens, aber auch zum Schutz des Kunden!

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten: Hierzu bieten wir Ihnen im Vorfeld einer Versicherungsberatung einen Cyber-Quick-Check an. Wir empfehlen jedem Gewerbetreibenden, sich vor Vertragsabschluss diesem Check zu unterziehen, um etwaige Sicherheitsmängel im Vorfeld abzustellen. Erst danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.

Profitieren Sie in der Cyberschutz-Versicherung z.B. durch:
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Absicherung vor Schadenersatzansprüchen Dritter
Absicherung unternehmensinterner Eigenschäden
Umfangreiche Assistance-Leistungen im Schadenfall
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Basisinformationen zu Cyberschutz-Versicherung

Was kann alles passieren?

Externe Angriffe auf Ihr Unternehmen: Früher wurden Unternehmen ausspioniert und infiltriert. Es wurde ein eigenes Netzwerk aufgebaut, Personen wurden in Unternehmen eingeschleust und Prototypen wurden gestohlen oder nachgebaut. Heute geschieht so etwas mittels Computertechnologie im Cyberspace auftreten, z.B. das Ausspionieren von Handelsunternehmen nach Kreditkartendaten von Kunden.

Interne Angriffe auf Ihren Betrieb: Auch Mitarbeiter und Insider stellen eine große Bedrohung für Unternehmen dar. Beispielsweise manipuliert ein Mitarbeiter aus der Buchhaltung die Finanz-Software so geschickt, dass unbemerkt über Jahre hinweg Gelder aus dem Unternehmen aus das Privatkonto des Mitarbeiters fließen.

Wer braucht eine Cyberschutz-Versicherung?

Eine Cyberschutz-Versicherung ist immer dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen über sensible Daten auf seinen Servern verfügt. Viele Unternehmer gehen davon aus, dass die Größe ihres Unternehmens ein entscheidendes Kriterium darstellt – doch dem ist nicht so. Da praktisch jedes Unternehmen über sensible Daten verfügt, ist somit jeder Betrieb ein potenzieller Kandidat für Cyber-Attacken.

Was umfasst der Versicherungsschutz?

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Absicherung vor Schadenersatzansprüchen Dritter, z.B. aus Datenrechtsverletzungen – schon der Verlust eines Laptops oder eines USB-Sticks stellt eine Datenrechtsverletzung dar.

Eigenschadenversicherung zur Absicherung unternehmensinterner Schäden, z.B. eine Betriebsunterbrechung, weil Hacker die Homepage lahmlegen und Bestell- und in der Folge Bezahlvorgänge nicht mehr möglich sind.

Umfangreiche Assistance-Leistungen für Krisenkommunikation (intern und extern) und Forensik (Wiederherstellung von Daten), da Gewerbetreibende häufig nicht wissen, wie sie sich im Schadenfall verhalten sollen und um die Zeit eines möglichen Stillstands des Unternehmens so kurz wie möglich zu halten.

Für welche Fälle besteht kein Versicherungsschutz?

Nicht versichert sind in der Regel z.B.

Vorsätzliche Schadenverursachung oder willentliche Pflichtverletzung
Also Versicherungsfälle oder Schäden wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Benachteiligung.
Rechtswidriges Erfassen von Daten. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn mit Kenntnis oder infolge fahrlässig fehlender
Kenntnis illegaler Weise personenbezogene Daten erfasst werden.

Wie wird die Versicherungssummen festgelegt?

  • Wiederherstellung der IT-Infrastruktur und -sicherheit nach einem Cyberangriff
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    Das hängt vom Wert der eingesetzten IT-Systeme ab – und auf welche Höhe Kosten für die Wiederherstellung von Betriebssystemen, Datenbanken und Verwaltungssystemen geschätzt werden. Für mittelständische Betriebe können sich diese Instandsetzungskosten auf bis zu 100.000 Euro erstrecken. Kosten fallen dabei z.B. durch Feststellung des Schadens, Mehrkosten für Leihgeräte, neue Hard- und Softwarekomponenten, Installation von Programmen sowie die Wiederherstellung von Datenbanken an. Für Unternehmen mit teurem IT-Equipment und automatisierten Produktionsprozessen fallen durchaus noch höhere Kosten an.
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  • Betriebsunterbrechung
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    Ein Cyberangriff führt im Allgemeinen auch zu einer Betriebsunterbrechung. Die Dauer hängt in erster Linie davon ab, wie stark das EDV-System in Mitleidenschaft gezogen ist und wie lange Wiederherstellungsarbeiten andauern. Das können einige Stunden oder aber auch Tage oder Wochen betragen. Egal wie lange – Betriebsunterbrechungsschäden sind für jedes Unternehmen gravierend. Um Ertragsausfälle und die Zahlung fortlaufender Kosten zu gewährleisten, entscheidet über die Festlegung der Versicherungssumme am Ende, wie viel Zeit für die Wiederherstellung der IT-Systeme im Höchstfallszenario erforderlich ist.
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  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten
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    in weiterer Kostenpunkt sind die möglichen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten. Dies gilt für alle Unternehmen, die sogenannte „sensible Daten“ (also personenbezogene Daten) speichern und verarbeiten. Dabei kann es sich z.B. um Kunden oder auch Mitarbeiter handeln. Die Anzahl der Personen, mit denen ein Unternehmen in Kontakt kommt, ist die maßgebliche Größe bei der Festlegung der Versicherungssumme.
    Im Falle eines Cyberdatenereignisses ist das betroffene Unternehmen auf rechtsanwaltliche Beratung angewiesen. Ferner ist das Unternehmen zu der Erstellung von Informationsschreiben verpflichtet. Die daraus entstehende Zusammenarbeit mit PR-Agenturen ist sehr zeitintensiv. Diese beraten Sie ebenfalls der Wiederherstellung des angeschlagenen Images. Weitere Kosten entstehen z.B. für die Überwachung von Identitätsdiebstählen.
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  • Drittschäden
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    Auch wenn ein Unternehmen seine Kunden oder sonstige Dritte schädigt aufgrund einer Datenrechtsverletzung, eines Datenverlustes oder einer Persönlichkeitsverletzung (der sogenannte „Cyberdrittschaden“), greift der Haftpflichtteil des Versicherungsvertrages. Hier werden in der Regel Versicherungssummen von 250.000 Euro bis zu 1 Mio. Euro vereinbart.

Vorausdenken – weitere Gefahren absichern

Kosten, die aus einer Unterbrechung des Geschäftsbetriebes durch einen versicherten Schaden resultieren, übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Der Wert Ihres Betriebsgebäudes kann mit einer Betriebsgebäudeversicherung gegen vielfältige Gefahren geschützt werden.

Für elektronische Anlagen und Geräte empfehlen wir eine Elektronikversicherung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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