Betriebliche Altersvorsorge
Kaum ein Jahr vergeht, in dem es in Deutschland keine Änderungen am Sozialversicherungssystem gibt. Leistungen werden eingeschränkt, denn das bisherige Leistungsniveau ist nicht mehr finanzierbar. Nur wer heute die richtigen Weichen stellt und eine zusätzliche Versorgung aufbaut, wird seinen Lebensstandard auch im Rentenalter halten können. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Beschäftigten in dieser Aufgabe unterstützen. Davon profitieren Sie gleich doppelt: Die Motivation und Bindung Ihrer Arbeitnehmer steigt und Ihr Unternehmen spart Sozialversicherungsbeiträge.
Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) gibt es sechs Gestaltungen, auch Durchführungswege genannt. Das sind Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionszusage (Direktzusage), Pensionsfonds, Direktversicherung sowie seit 2018 neu eigeführt, das Sozialpartnermodell. Die Direktversicherung ist in Deutschland die bekannteste Form der betrieblichen Altersversorgung. In kleinen und mittelständischen Betrieben setzen fast drei Viertel der Unternehmen auf die Direktversicherung.
Vorteile unserer Angebote
Als Versicherungsmakler verhandeln wir regelmäßig Sonderkonditionen für unsere Kunden. Neben der klassischen Maklertätigkeit ist es uns wichtig, unseren Kunden marktführende Konditionen anzubieten. Auszugsweise seien nur einige Highlights unserer Dienstleistung genannt:
- Sonderkonditionen mit deutlich reduzierten Stückkosten – und somit höheren Leistungen für den Versicherten.
- Absicherungsoption des Berufsunfähigkeitsrisikos mit stark vereinfachtem Zugang.
- Optimale Verwaltung: Ein Ansprechpartner für die Belegschaft und Dokumentation für die Personalakte.
- Übernahme der vollständigen Versicherer-Korrespondenz – somit Entlastung der Personalabteilung.
- Regelmäßige Beratungstage bei Ihnen im Betrieb.
- u.v.m.
Basisinformationen zur betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung)
Kennzeichen der Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer für seinen Beschäftigten eine Rentenversicherung ab und übernimmt die Abführung der Beiträge. Eine Altersrente darf frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres fällig werden. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und Begünstigter aus dem Vertrag. Neben der Altersversorgung kann eine Direktversicherung weitere Zusatzbausteine wie beispielsweise Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung enthalten. Als Arbeitgeber haben Sie die Wahl, bei welchem Versicherungsunternehmen Sie den Vertrag abschließen.
Finanzierung der Direktversicherung
Die Finanzierung des Beitragsaufwandes kann beim Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer liegen. Auch Mischformen sind möglich.
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung
Der Arbeitgeber vereinbart mit dem Mitarbeiter die Verwendung von Lohn- oder Gehaltsteilen für die Finanzierung des Beitrags (Entgeltumwandlung). Seit dem Jahr 2002 besteht für Arbeitnehmer sogar ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten und er spart Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Betrag. Seit dem 01.01.2019 ist eine Arbeitgeberbezuschussung in Höhe von 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages verpflichtend, sofern der Arbeitgeber eine Ersparnis generiert. Ab dem 01.01.2022 auch für bestehende Verträge.
Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Hier entscheiden Sie als Arbeitgeber, ob und wie viel Sie in eine betriebliche Altersvorsorge investieren wollen. Der Beitrag ist als Betriebsausgabe abzugsfähig und reduziert die Steuerlast Ihres Unternehmens. Viele Branchen haben die betriebliche Altersvorsorge bereits tarifvertraglich vereinbart. Gern informieren wir Sie zu den Einzelheiten.
Mischformen der Finanzierung
Der Arbeitgeber kann sich an Ihrem Beitragsaufwand beteiligen, zum Beispiel in der Weise, dass er seine Sozialversicherungsersparnis als Beitragszuschuss weitergibt. Seit dem 01.01.2019 ist eine Arbeitgeberbezuschussung in Höhe von 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages verpflichtend, sofern Sie als Arbeitgeber eine Ersparnis generieren. Auch darüber hinaus ist eine Bezuschussung möglich.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Geringfügig Beschäftigte können mit einer Direktversicherung vorsorgen, ohne auf Einkommen zu verzichten. Dazu vereinbaren sie mit dem Arbeitgeber eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Der Gegenwert für diese Mehrarbeit wird ohne Abzüge in die betriebliche Altersversorgung eingebracht. Voraussetzungen sind nur, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet ist und der Verdienst 450 Euro monatlich nicht übersteigt. Hier ist auch eine Bezuschussung durch den Arbeitgeber möglich.
Auch vermögenswirksame Leistungen oder Riester-geförderte bAV-Verträge können als Beitrag für eine bAV eingesetzt werden. Arbeitnehmer sparen dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was ihr Nettoeinkommen erhöht. Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben. Auch diese Ersparnis kann er seinem Mitarbeiter als Beitragszuschuss für die bAV zugutekommen lassen und ab dem 01.01.2019 sogar verpflichtend.
Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sparen mit einer Direktversicherung Steuern, denn die Beiträge sind nach Paragraf 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz steuerbegünstigt, sofern sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen )Lohnsteuerklassen I bis V). Damit bleiben sie bis maximal acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei, monatlich 568 Euro, jährlich 6.816 Euro und bis vier Prozent sozialabgabenfrei. Das sind 2021 monatlich 284 Euro beziehungsweise 3.408 Euro im Jahr. Die Beiträge von bereits bestehenden Verträge, werden von dem Höchstbetrag abgezogen. Diese günstigen Regelungen führen dazu, dass der Arbeitnehmer mit seinem Beitrag einen deutlich höheren Gegenwert erhält als bei Auszahlung von Gehalt. Die späteren Rentenzahlungen sind steuerpflichtig („nachgelagerte Besteuerung“). Weil die Steuerbelastung für Rentner meist geringer ist als in der Erwerbsphase, wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus. Auf die Renten werden Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner erhoben.
Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber
Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Eine Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen und muss nicht in der Bilanz aktiviert werden.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Ansprüche aus arbeitgeberfinanzierter bAV sind bei Ausscheiden aus dem Betrieb unverfallbar, sofern der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre alt ist und die Versorgungszusage seit mindestens drei Jahren besteht. Trägt der Arbeitnehmer den Beitragsaufwand, sind seine Ansprüche ab Beginn unverfallbar. Scheidet er aus dem Unternehmen aus, bestehen folgende Möglichkeiten:
– der neue Arbeitgeber tritt in den Vertrag ein oder schließt eine neue Direktversicherung ab, auf die das vorhandene Versorgungskapital übertragen wird, oder
– der Arbeitnehmer finanziert den Vertrag aus eigenen Beiträgen weiter oder
– der Vertrag wird beitragsfrei gestellt und mit verringerten Ansprüchen weitergeführt.
Eine arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherungen sind insolvenzsicher, sobald die gesetzliche Unverfallbarkeit eingetreten ist.
Für welche Mitarbeiter ist eine Direktversicherung empfehlenswert?
Eine Direktversicherung ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter interessant. Auch wer nicht zu den „Besserverdienern“ zählt, kann sich diesen Vertrag leisten. Er ist sogar ganz besonders darauf angewiesen, denn wer wenig verdient, bekommt später auch nur geringe Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der Direktversicherung beste Chancen, ihre Rente aufzubessern.
Warum ist eine Firmendirektversicherung für Sie als Arbeitgeber attraktiv?
Eine betriebliche Altersversorgung fördert Motivation und Mitarbeiterbindung. Als Arbeitgeber zeigen Sie soziale Verantwortung.
Auf der Suche nach neuen Mitarbeitern ist eine gute betriebliche Altersvorsorge ein Pluspunkt für Ihr Unternehmen. Häufig beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung Ihres Wunschkandidaten stärker als zum Beispiel ein Firmenwagen. Punkten Sie im „War for Talents“.
Sie erfüllen den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
Ihr Unternehmen spart auf Beiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Sozialabgaben, unabhängig davon, wer den Beitrag finanziert. Beiträge, die Ihr Unternehmen finanziert, sind Betriebsausgaben.
Der Vertrag ist kalkulierbar und der Verwaltungsaufwand minimal.
Die Direktversicherung ist bilanzneutral und muss nicht aktiviert werden.
Es wird, anders als bei anderen Durchführungswegen, kein Beitrag zum Pensionssicherungsverein erhoben.
Der Vertrag kann bei Arbeitgeberwechsel übertragen werden.
Warum ist eine Firmendirektversicherung für Ihre Arbeitnehmer attraktiv?
Arbeitnehmer erhalten eine wichtige zusätzliche Altersversorgung, und dies bereits mit geringem Nettoaufwand.
Sie sparen mit einer Direktversicherung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Bei entsprechender Gestaltung ist der Einschluss von Leistungen bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene möglich. Ihre Mitarbeiter haben die Wahl zwischen klassischer Kapitalanlage und der Anlage in Fonds.
Finanziert der Versicherte den Beitragsaufwand selbst, sind seine Ansprüche bereits ab Beginn unverfallbar. Andernfalls wird sein Anspruch unwiderruflich, wenn der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre alt ist und die Versorgungszusage seit mindestens drei Jahren besteht.
Der Vertrag kann bei Ausscheiden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden.
Ab dem 01.01.2019 wird ein Zuschuss seitens des Arbeitgebers in Höhe von 15% des umgewandelten Entgelts geleistet, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung eine Sozialversicherungsersparnis generiert.
Verbesserung bei der Einbringung von riestergeförderten Verträgen.
Weitere Tipps für Arbeitgeber:
- Insbesondere für Mitarbeiter mit hohem Einkommen gibt es weitere attraktive Möglichkeiten, mit einer betrieblichen Altersversorgung steuerbegünstigt vorzusorgen.
- Gesellschafter-Geschäftsführer können ihre Altersversorgung mit einer betrieblich finanzierten Pensionszusage aufstocken.
- Eine betriebliche Krankenversicherung unterstützt Sie darin, Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden und neue Leistungsträger zu gewinnen. Darüber hinaus verbessert sie den Gesundheitsstand Ihrer Beschäftigten und hilft, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren.
- Nachhaltig in vielerlei Hinsicht, nicht nur im Rahmen der Mitarbeiterbindung, sondern auch eine „nachhaltige Direktversicherung“ ist möglich.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht zu allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung sowie weiteren betrieblichen Versicherungen. Nutzen Sie unser Know-how und unsere Dienstleistungen sowohl in der Beratung von Unternehmen als auch in der Einzelberatung von Arbeitnehmern.
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