Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch der freundlichste Vierbeiner kann einen schweren Unfall auslösen. Wenn es nicht beim Sachschaden bleibt, sondern auch Menschen verletzt werden, wird es schnell teuer. Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter für alle Schäden, die Ihr Liebling verursacht. Die Haftung wird in § 833 BGB geregelt. Wenn das Tier allerdings dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen soll, tritt die Verpflichtung zum Schadenersatz nur dann ein, wenn dem Halter ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Führen Katzen oder andere zahme Haustiere einen Schaden herbei, leistet die private Haftpflichtversicherung. Für Schäden durch Hunde, Pferde oder Ponys zahlt sie jedoch nicht. Hier schützt Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Übrigens: In einigen Bundesländern besteht sogar die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen. Falls Sie gefährlichere Luxustiere wie z. B. Spinnen, Schlangen oder Echsen halten, empfiehlt sich immer eine individuelle Vereinbarung.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler verhandeln wir regelmäßig Sonderkonditionen für unsere Kunden. Neben der klassischen Maklertätigkeit ist es uns wichtig, unseren Kunden marktführende Konditionen anzubieten. Aus dem Grund haben wir Rahmenvereinbarungen für unsere Kunden getroffen, die über die normalen Rahmenbedingungen der Haftpflichtversicherung (siehe Basisinformationen) hinaus gehen. Auszugsweise seien nur einige Highlights genannt:

  • Versichert ist nicht nur der Halter, sondern auch der Tiehüter.
  • Ungewollter Deckakt.
  • Forderungsausfall-Deckung.
  • Mitversicherung von Fohlen oder Welpen in den ersten 12 Monaten.
  • u.v.m.

Basisinformationen zu Tierhalterhaftpflichtversicherung

Was kann alles passieren?

Der Hund reißt sich von der Leine los und bringt einen Fußgänger zu Fall. Dieser stürzt unglücklich und zieht sich einen komplizierten Armbruch zu. Der Geschädigte ist selbstständiger Malermeister und wird für acht Wochen krankgeschrieben. Schadenhöhe: 18.500 Euro – Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Krankenhaus und Rehabilitation und ersetzt den Verdienstausfall.

Das Pony läuft frei auf der eingezäunten Wiese. Eine Spaziergängerin will es streicheln, aber das Tier erwartet Futter und beißt zu. Dabei wird die Jacke der Tierfreundin beschädigt. Schadenhöhe: 150 Euro – Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlt den Anschaffungspreis der Jacke.

Der freundliche Neufundländer freut sich so über einen Besucher, dass er mit einem kräftigen Satz hochspringt und dem Gast die Brille vom Kopf reißt. Diese fällt auf die Bodenfliesen und geht zu Bruch. Schadenhöhe: 400 Euro – Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung trägt die Reparaturkosten.

Ein Reitpferd springt über den Zaun und läuft auf die nahegelegene Kreisstraße. Dort verursacht es einen schweren Verkehrsunfall. Schadenhöhe: 15.000 Euro am PKW plus Kosten für Krankenhaus und Schmerzensgeld in unbekannter Höhe. Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt die gesamten Kosten.

Welche Schäden übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Die Versicherung leistet bei
• Personenschäden
• Sachschäden und
• Vermögensschäden

Für welche Schäden wird nicht gezahlt?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlt z. B. nicht bei Schäden:

  • die vorsätzlich verursacht worden sind oder
  • die durch berufliche und gewerbliche Tätigkeiten entstanden sind.

Ansprüche auf Gehalt werden ebenso wenig übernommen wie Ansprüche zwischen mehreren Versicherten aus einem Vertrag.

Ist die Versicherung räumlich begrenzt?

Nein, die Deckung gilt weltweit. Je nach gewähltem Deckungsumfang und Aufenthaltsort können Sie sich mit Ihrem Tier unterschiedlich lange im Ausland aufhalten.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann die Versicherungssumme bis zu 20 Millionen Euro betragen.

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Bei Personenschäden können schnell hohe finanzielle Belastungen entstehen, z. B. für Arzt- und Krankenhauskosten oder Schmerzensgeld. Diese werden von der Tierhalterhaftpflichtversicherung übernommen. Bei Sachschäden hat der Geschädigte einen Anspruch auf die Wiederherstellung des bisherigen Zustands. Ist eine Reparatur nicht möglich, erhält er in der Regel den Zeitwert. Dieser berechnet sich nach dem Anschaffungswert und dem Verhältnis aus Alter und Nutzungsdauer des beschädigten Gutes.

Vorausdenken – weitere Gefahren abgesichert?

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, für diesen aufzukommen. Und das ohne Höchstgrenze. Davor schützt Sie eine Privathaftpflichtversicherung.

Als Hausbesitzer haften Sie für Gefahren, die von Ihrem Grundstück ausgehen. Vor den finanziellen Folgen schützt Sie eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.

Ein Streit kommt oft unverhofft. Wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, sind Sie häufig auf einen Anwalt angewiesen. Das kann teuer werden. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt unter anderem Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung sowie die Gerichtskosten.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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