Privater Rechtsschutz

Ein Streit kommt oft unverhofft. Wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, sind Sie häufig auf einen Anwalt angewiesen.

Das kann teuer werden. Trifft man sich vor Gericht, führt das zu weiteren Kosten.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler verhandeln wir regelmäßig Sonderkonditionen für unsere Kunden. Neben der klassischen Maklertätigkeit ist es uns wichtig, unseren Kunden marktführende Konditionen anzubieten. Aus dem Grund haben wir Rahmenvereinbarungen für unsere Kunden getroffen, die über die normalen Rahmenbedingungen der Rechtsschutzversicherung (siehe Basisinformationen) hinaus gehen.

Basisinformationen zur Rechtsschutzversicherung

Was kann alles passieren?

Im Schwimmbad prallt ein 14-jähriger Schüler beim Sprung vom 3-Meter-Brett mit einem Springer vom 10-Meter-Brett zusammen und wird schwer verletzt. Seine Eltern verklagen die Gemeinde als Betreiberin des Schwimmbades sowie den Bademeister und dessen Hilfskraft wegen Aufsichtspflichtverletzung. Erst im Berufungsverfahren kommt es zu einem Vergleich. Die Gemeinde zahlt über 20.000 Euro.

Udo K. erhält nach langjähriger Betriebszugehörigkeit von seinem Arbeitgeber fristlos und unerwartet eine Kündigung. Es lohnt sich für Udo K., um seinen Arbeitsplatz zu kämpfen. Vor Gericht wird auf eine Wiedereinstellung geklagt.

Eine Rentnerin stößt auf der Fahrt zum Supermarkt mit einem anderen Auto zusammen und erleidet einen Lendenwirbelbruch. Sie ist seitdem in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt, und ständig wiederkehrende Schmerzen im Rücken machen ihr das Leben schwer. Sie verklagt den Unfallgegner, der ihr die Vorfahrt genommen hatte, auf 12.000 Euro Schmerzensgeld.

Im Winterurlaub stürzt ein Skifahrer und verletzt sich am rechten Knie, weil die Bindung nicht öffnet. Im Krankenhaus stellt sich heraus, dass er einen Meniskusteilabriss erlitten hat und sein Knie nicht vollständig wiederhergestellt werden kann. Das Sportgeschäft, das die Skibindung falsch eingestellt hat, verweigert den geforderten Schadenersatz. Das Knie sei bereits vorher geschädigt gewesen. Man trifft sich vor Gericht und der Geschädigte präsentiert ein Gutachten, das seine Argumentation stützt.

Eine Neurentnerin hat Zweifel, ob ihre Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung richtig ermittelt wurde. Sie schaltet eine Beratungsstelle ein. Die Prüfung ergibt, dass Erziehungszeiten für drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Ihr Einspruch gegen den Rentenbescheid bleibt zunächst erfolglos. Jetzt wendet sich die Rentnerin an ihren Rechtsschutzversicherer und erhält eine Deckungszusage für die anwaltliche Vertretung vor Gericht.

Welche Schäden übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt unter anderem Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung sowie die Gerichtskosten.

Je nach vereinbartem Deckungsumfang gilt der Vertrag für:
– Privat- und Berufs-Rechtsschutz
– Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
– Verkehrs- und/oder Fahrerrechtsschutz

Wer ist versichert?

Je nach Vereinbarung können neben dem Versicherungsnehmer versichert werden:

• Ehe- und Lebenspartner,
• minderjährige unverheiratete Kinder,
• volljährige Kinder, die noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, meistens maximal bis zum 25. Lebensjahr

Für welche Schäden wird nicht gezahlt?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt z. B. nicht bei:

• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
• Bau-, Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
• Auseinandersetzungen vor internationalen Gerichtshöfen
• vorsätzlich begangenen Straftaten

Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung gelten Wartezeiten. Für Schäden, die innerhalb dieser Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.

Ist die Versicherung räumlich begrenzt?

Nein, Sie genießen weltweite Deckung. Je nach gewähltem Umfang und Aufenthaltsort können unterschiedliche Entschädigungsgrenzen in Europa und Übersee gelten.

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Ihr Versicherer zahlt Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer Interessen erforderlich sind. Dies können Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sein, Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss. Vom Erstattungsbetrag zieht der Versicherer eventuell vereinbarte Selbstbehalte ab.

Vorausdenken – weitere Gefahren abgesichert?

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, dafür aufzukommen. Und das ohne Höchstgrenze. Schnell können so Tausende Euro zusammenkommen. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie prüft zunächst, ob der Anspruch auf Schadenersatz berechtigt ist und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Darüber hinaus übernimmt sie die Erstattung berechtigter Ansprüche. Da gerade bei Personenschäden hohe Forderungen auf Sie zukommen können, ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Als Hausbesitzer haften Sie für Gefahren, die von Ihrem Grundstück ausgehen. Vor den finanziellen Folgen schützt Sie eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.

Sie haben Tiere? Dann haften Sie für Schäden, die zum Beispiel Ihr Hund oder Ihr Reitpferd anrichten. In diesem Fall brauchen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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