Betriebshaftpflichtversicherung

Für Sie gilt: Vor einem Fehler ist niemand gefeit, auch Sie und Ihre Mitarbeiter nicht. Wenn anderen daraus ein Schaden entsteht, greift nach § 823 BGB die Pflicht zum Schadenersatz. Zum Schadenersatz können Sie übrigens auch herangezogen werden, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden nicht aktiv herbeigeführt haben, sondern der Schaden daraus resultiert, dass gesetzliche Pflichten (zum Beispiel Verkehrssicherungspflicht) nicht erfüllt wurden. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen im Rahmen des vereinbarten Umfangs und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Vorteile unseres Angebots

Als Unternehmer wissen Sie: Eine kleine Ursache kann schwere Folgen haben. Im schlimmsten Fall ist die finanzielle Zukunft Ihres Betriebes gefährdet.

Als Versicherungsmakler verhandeln wir regelmäßig Sonderkonditionen für unsere Kunden. Unser Anspruch ist es, unseren Kunden marktführende Konditionen anzubieten. Deshalb haben wir marktüberdurchschnittliche Vereinbarungen für unsere Kunden mit Versicherungsgesellschaften getroffen, die über  gewöhnliche Rahmenbedingungen der Privathaftpflichtversicherung (siehe Basisinformationen) hinaus gehen. Nachfolgend ein Auszug aus unseren Highlights:

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
Nachbesserungsbegleitschäden
Mitversicherung von Schäden durch beauftragte Subunternehmer
Gewahrsamsschäden an Arbeitsmaschinen

Basisinformationen zu Betriebshaftpflichtversicherung

Was kann alles passieren?

Kundin Anni M. rutscht auf dem frisch gereinigten, noch feuchten Steinfußboden einer Parfümerie aus und zieht sich einen komplizierten Bruch der Mittelhandknochen zu. Die Kosten für den Verdienstausfall, den Krankenhausaufenthalt und die Krankengymnastin übernimmt die Haftpflichtversicherung der Parfümerie. Schadenhöhe: 15.643 Euro.

Ein Installationsbetrieb soll Leitungen im Neubau eines Verwaltungsgebäudes verlegen. Ein Mitarbeiter verwechselt das Material und verbaut im Erdgeschoss falsch dimensionierte Rohre. Der Fehler wird erst nach Abschluss der Bauarbeiten entdeckt. Um die mangelhaften Rohre austauschen zu können, müssen Fliesen entfernt und die Wand aufgeschlagen werden. Es entstanden sogenannte Nachbesserungsbegleitschäden in Höhe von 26.200 Euro.

Wer braucht diese Versicherung?

Jeder Betrieb, Freiberufler oder Selbstständige sollte sich mit einer Betriebs- oder Berufshaftpflicht schützen – die wichtigste Versicherung in einem Betrieb, die niemals fehlen sollte. Der Verlust von Sachwerten kann kalkuliert werden, aber die Höhe möglicher Ansprüche eines Geschädigten oder die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche meistens nicht.

Was ist versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter für den Fall, dass Dritte durch Ihre betriebliche Tätigkeit oder durch die von Ihrem Unternehmen gelieferten Produkte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden erleiden. Der Versicherer übernimmt in solchen Fällen zunächst die Prüfung, ob tatsächlich eine Haftungssituation besteht, leistet dann Schadenersatz bei begründeten Forderungen oder wehrt unbegründete Forderungen für Ihr Unternehmen ab.

Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?

Zum Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung zählen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden. Optional könnten meist eine erweiterte Produkthaftpflicht sowie die Umweltrisiken abgeschlossen werden.

Für welche Schäden wird nicht gezahlt?

Nicht versichert sind reine Vermögensschäden, vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Eigenschäden. Darüber hinaus gibt es betriebsspezifische Ausschlüsse wie zum Beispiel Schäden an Kommissionswaren, Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Raum- oder Wasserfahrzeugen sowie Schäden aus Tätigkeiten, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Höhe der Deckungssumme bestimmen Sie als Versicherungsnehmer selbst. Sie richtet sich nach Ihrem spezifischen Risiko. Da gesetzlich eine unbegrenzte Haftung besteht, sollte immer eine möglichst ausreichende Versicherungssumme gewählt werden. Dies gilt insbesondere auch bei vorhandenen Umweltrisiken.

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Übernommen werden Kosten für den Ausgleich berechtigter Ansprüche sowie Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich einer individuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

Unser Tipp: Nicht jeder Betrieb braucht den gleichen Versicherungsschutz. Versicherer bieten deshalb verschiedene Bausteine mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln an. Für einzelne Wirtschaftsbereiche gibt es spezielle Lösungen, die dem besonderen Bedarf einer Branche gerecht werden.

Vorausdenken – weitere Gefahren abgesichert?

Die Vertrauensschadenversicherung schützt das Firmenvermögen vor den Folgen vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Mitarbeitern.

Wer im Kundenauftrag Entscheidungen trifft oder Dienstleistungen erbringt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Aus der fehlerhaften Dienstleistung von Behörden, Unternehmen oder Freiberuflern können schnell Vermögensschäden resultieren, für die der Dienstleister in Anspruch genommen wird. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet als Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Betriebe Schutz bei Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung mitversichert.

Die Eigenschadenversicherung deckt eigene Vermögensschäden des Unternehmens, die unmittelbar auf schuldhafte Dienstpflichtverletzungen eigener oder ehrenamtlicher Mitarbeiter in Ausführung ihrer Tätigkeit zurückzuführen sind. Denn auch hier kann bereits eine Unachtsamkeit schwerwiegende Folgen haben.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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